Immobilien erben und Immobilien vererben: Konflikte und Stolpersteine vermeiden
Hohe Werte wecken Begehrlichkeiten: innerhalb der Familie – und beim Staat. Grund genug, frühzeitig das sensible Thema „Erbschaft“ innerhalb der Familie zu thematisieren und einen guten Plan zu schmieden.
Vermeiden Sie durch vorausschauendes Handeln schwierige Situationen bei einer Immobilien-Erbschaft.
Unbedingt vermeiden: Immobilienverkauf unter Zeitdruck
Bedenken Sie, dass für eine zu vererbende Immobilie der stichtagsgenaue Verkehrswert nach §194 BauGB zugrunde gelegt wird. Sollten nun – aufgrund mangelnder Vorbereitung – nicht ausreichend liquide Mittel vorhanden sein, ist der Verkauf einer oder mehrerer Immobilien zwingend. Doch ein Immobilienverkauf unter Zeitdruck sollte vermieden werden.
Daher: Bereiten Sie sich vor. Nutzen Sie dafür unsere Expertise und die von etlichen mit uns langjährig verbundenen Steuerfachanwälten.